02.02.2018
Heute,
kurz vor 12 Uhr, hat der Bundesrat ohne Aussprache der Änderung der
Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) mit großer Mehrheit zugestimmt.
Nicht nur die Änderungsanträge des Agrarausschusses, auch ein vom bpt heftig
kritisierter Entschließungsantrag wurden einfach durchgewunken. Weder die
rechtlichen Bedenken des bpt fanden Berücksichtigung, noch wurden die
offenkundigen fachlichen Fehler im Entschließungsantrag korrigiert. Auf beides
hatte der bpt zuletzt noch einmal in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten
hingewiesen.
Aus
Sicht von bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder ist das kein guter Tag für
Tierärzte, Tierhalter und Öffentlichkeit. Für Tierärzte nimmt die
Rechtsunsicherheit weiter zu und für Landwirte, Kleintier- und Pferdehalter verteuert sich
künftig die antibiotische Behandlung ihrer Tieren erheblich, ohne
dass damit ein Nutzen für die Gesundheit von Mensch und Tier verbunden ist.
Die
nun zu hunderten durchzuführenden Antibiogramme werden lediglich für die
Einzelfallentscheidung genutzt, nicht aber um ein nationales Antibiotikaresistenz-monitoring
auf die Beine zu stellen. Außerdem lenkt die Politik mit dieser Entscheidung
von der Notwendigkeit ab, in anderen Bereichen handeln zu müssen. Wissenschaftlichen
Erkenntnissen zufolge ist die Tiermedizin nämlich nur für einen kleinen Teil
der Resistenzen beim Menschen verantwortlich.
Der
bpt appelliert deshalb jetzt an Bundeslandwirtschaftsminister Christian
Schmidt, die Verordnung nicht sofort in Kraft zu setzen, sondern zunächst noch
einmal das Gespräch mit der Tierärzteschaft zu suchen.
Zum Nachlesen:
Die Empfehlungen der Ausschüsse